PPWR · Ratgeber

Leerraum in Versand- und Transportverpackungen: Was Art. 24 PPWR verlangt und wie Sie Formate anpassen

Aktualisiert: 4 Min. LesezeitIvan Cvitkušić

Nach Art. 24 der PPWR dürfen Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen höchstens 50 % Leerraum haben, ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach den Durchführungsrechtsakten zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später ist. Füllmaterial wie Luftpolster, Papier oder Schaumstoff zählt dabei als Leerraum. Wer heute zu große Kartons auffüllt, sollte sein Formatsortiment deshalb frühzeitig prüfen.

Welche Verpackungen betroffen sind (Art. 3)

Die Leerraumgrenze gilt für drei Verpackungsarten, die die Verordnung (EU) 2025/40 in Art. 3 definiert:

  • Transportverpackung: Verpackung, die Handhabung und Transport einer oder mehrerer Verkaufseinheiten oder Sammelverpackungen erleichtern und Schäden bei Handhabung und Transport verhindern soll. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr gehören nicht dazu.
  • E-Commerce-Verpackung: Transportverpackung, mit der online oder im sonstigen Fernabsatz verkaufte Produkte an den Endnutzer geliefert werden.
  • Sammelverpackung: Verpackung, die mehrere Verkaufseinheiten in der Verkaufsstelle zusammenfasst oder eine Lager- oder Vertriebseinheit bildet.

Die Pflicht trifft Wirtschaftsakteure, die diese Verpackungen befüllen, also das Unternehmen, das tatsächlich packt. Für Hersteller in Bosnien und Herzegowina und Serbien wird das relevant, wenn ihre Sendungen auf den EU-Markt gelangen. Wie sich die Pflicht dann verteilt, hängt von Rollen und Verträgen ab. In Kroatien gilt die Verordnung unmittelbar.

Die 50-%-Grenze und ihr Zeitpunkt

Art. 24 Abs. 1 verlangt ein Leerraumverhältnis von höchstens 50 %. Der Termin ist bedingt: 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach den Durchführungsrechtsakten zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt.

Die Methode muss die Kommission bis zum 12. Februar 2028 erlassen (Art. 24 Abs. 2). Sie soll unter anderem berücksichtigen:

  • Produkte mit unregelmäßiger Form
  • Verpackungen, die mehr als ein Produkt enthalten
  • Raum, der zum Schutz des Produkts oder zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen nötig ist

Für die Planung empfiehlt es sich, mit 2030 zu rechnen. Einen Überblick über alle Termine gibt der Ratgeber PPWR-Fristen 2025 bis 2040.

Wie Leerraum berechnet wird (Art. 24 Abs. 3)

Die Verordnung definiert zwei Größen:

  • Leerraum ist die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen der Sammel-, Transport- oder E-Commerce-Verpackung und dem Volumen der darin enthaltenen Verkaufsverpackungen.
  • Leerraumverhältnis ist der Leerraum geteilt durch das Gesamtvolumen dieser Verpackung.

Raum, der mit Füllmaterial gefüllt ist, zählt als Leerraum. Die Verordnung nennt ausdrücklich Papierschnitzel, Luftpolster, Luftpolsterfolie, Schwamm- oder Schaumstofffüllungen, Holzwolle und Styroporchips. Ein zu großer Karton wird also nicht dadurch besser, dass man ihn auffüllt.

Verkaufsverpackungen: die Regel ab 2028

Für Verkaufsverpackungen gibt es eine eigene Regel ohne feste Prozentgrenze: Bis zum 12. Februar 2028 müssen Wirtschaftsakteure, die Verkaufsverpackungen befüllen, den Leerraum auf das für die Funktion nötige Minimum reduzieren, einschließlich des Produktschutzes (Art. 24 Abs. 4). Auch hier zählt Füllmaterial als Leerraum.

Verpackungen, die nur größer wirken (Art. 10)

Unabhängig von Art. 24 gilt seit dem 12. August 2026: Verpackungen, die nur das wahrgenommene Volumen vergrößern sollen, etwa mit doppelten Wänden, falschen Böden oder unnötigen Lagen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden (Art. 10 Abs. 2, mit Ausnahmen). Bis zum 1. Januar 2030 müssen Hersteller und Importeure außerdem sicherstellen, dass Gewicht und Volumen auf das für die Funktion nötige Maß reduziert sind (Art. 10 Abs. 1).

Ein einfaches Rechenbeispiel

Das folgende Beispiel dient nur zur Veranschaulichung. Es rechnet mit einfachen Außenmaßen und lässt Wandstärken sowie die noch festzulegende Berechnungsmethode der Kommission außer Acht.

Ein Produkt in seiner Verkaufsverpackung misst 20 × 15 × 10 cm, also 3,0 Liter.

Karton A Karton B
Kartonmaß 28 × 23 × 18 cm 22 × 17 × 12 cm
Volumen Karton 11,6 l 4,5 l
Volumen Verkaufsverpackung 3,0 l 3,0 l
Leerraum 8,6 l 1,5 l
Leerraumverhältnis 74 % 33 %

In Karton A bleibt das Leerraumverhältnis bei 74 %, auch wenn die Lücken mit Luftpolstern gefüllt sind. Erst das kleinere Format bringt das Verhältnis deutlich unter 50 %. Ein interaktives Beispiel dazu finden Sie auf unserer Startseite.

Passende Formate in der Praxis

Formatreihe statt Einzelformate

Erfassen Sie die Maße Ihrer Produkte und typischen Produktkombinationen. Daraus lässt sich eine Formatreihe ableiten, deren Abstufungen eng genug sind, damit für jedes Produkt ein passender Karton existiert, ohne dass das Lager unübersichtlich wird.

Kartons nach Maß

Bei sehr wechselnden Sendungen können Kartons in Frage kommen, die je Auftrag auf Maß gefertigt werden. Ob sich das lohnt, ist eine Frage von Sendungsvolumen, Platz und Packprozess.

Einlagen statt loser Füllung

Eine Einlage, die das Produkt fixiert, erlaubt oft einen kleineren Karton als lose Füllung. Der Vorteil liegt im kleineren Außenformat. Ob und wie der Raum der Einlage selbst zählt, hängt von der Berechnungsmethode ab. Schaumstofffüllungen nennt die Verordnung ausdrücklich als Füllmaterial.

Klare Packanweisungen

Die beste Formatreihe nützt wenig, wenn beim Packen der nächstbeste Karton genommen wird. Packanweisungen mit Bildern, eine Zuordnung von Produkt zu Karton und geschulte Mitarbeiter sorgen dafür, dass das richtige Format auch tatsächlich verwendet wird.

Weitere Hinweise zu Kartons, Folien und Paletten bietet der Ratgeber Transportverpackung und PPWR.

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Formatumstellungen betreffen Einkauf, Lager und Packprozess und brauchen deshalb Vorlauf. Unsere Verpackungsoptimierung verbindet Produktschutz und passende Formate, und die Prozess- und Logistikoptimierung bringt sie in den Packalltag. Für die Einordnung der Anforderungen steht die Leistung PPWR und EU-Compliance. Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Versandverpackungen heute stehen, fordern Sie eine Erstbewertung an.

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