PPWR & EU-Compliance

Die Verordnung (EU) 2025/40 verändert, was EU-Kunden von der Verpackung ihrer Lieferanten erwarten. Wir übersetzen die Anforderungen in praxisnahe Schritte für Ihre industriellen Transport- und Schutzverpackungen.

Kontakt aufnehmen

Typische Ausgangslagen

Ein EU-Kunde fragt nach “PPWR-Unterlagen”, der Einkauf schickt einen Fragebogen zum Rezyklatanteil, oder die Verpackungsspezifikation wurde seit Jahren nicht überprüft. Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt ab dem 12. August 2026 und ist in den EU-Mitgliedstaaten, auch in Kroatien, unmittelbar anwendbar. Bosnien und Herzegowina sowie Serbien sind nicht daran gebunden, doch die Verordnung erreicht Hersteller dort, sobald ihre Verpackungen oder Produkte auf den EU-Markt gelangen und Kunden Nachweise wünschen.

So arbeiten wir

Wir folgen unserem Vierschritt: Erstbewertung, Material- und Dokumentenprüfung, technische Optimierung mit Materialoptionen sowie Umsetzung und EU-Kommunikation. Ausgangspunkt ist Ihre reale Verpackung, nicht der Gesetzestext: Was setzen Sie im Versand ein, wohin gehen die Waren und was haben Kunden bereits angefragt.

Daraus filtern wir die Anforderungen, die für Industrieverpackungen zählen. Dazu gehören das Leerraumverhältnis von höchstens 50 % bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen (Art. 24) frühestens ab 2030, sowie die Minimierung von Gewicht und Volumen bis zum 1. Januar 2030 (Art. 10). Hinzu kommen Mehrwegziele für Transportverpackungen einschließlich Palettenumreifung und Umreifungsbändern (Art. 29) und Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen wie Paletten-Stretchfolie (Art. 7). Wir erklären, was das im Alltag bedeutet und welche Fristen noch weit entfernt sind. Mehr zu den Fristen finden Sie in unserem Ratgeber zu den PPWR-Fristen.

Was sich für EU-Kunden ändert

Ihre Kunden geben Anforderungen zunehmend entlang der Lieferkette weiter. Eine Lieferantenerklärung für einen einzelnen Werkstoff ist hilfreich, aber nicht automatisch eine Konformitätserklärung für die zusammengesetzte Verpackung. Wir helfen, diesen Unterschied früh zu erkennen und zu entscheiden, welche Nachweise Sie jetzt sammeln und welche Sie bei Lieferanten anfordern sollten. Als nächster Schritt bietet sich oft die Materialprüfung & Dokumentation an.

Ergebnis

Sie wissen, wo Sie stehen, welche Punkte dringlich sind und welche warten können, und Sie antworten Ihren EU-Kunden mit strukturierten Informationen statt mit Ad-hoc-Antworten. Rechtssicherheit oder formale Konformität versprechen wir nicht; wir liefern eine klare technische Grundlage für Ihre eigenen Entscheidungen und für Gespräche mit Kunden und Beratern. Für eine Erstbewertung nutzen Sie gern das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Gilt die PPWR auch für Unternehmen in Bosnien und Herzegowina oder Serbien?

Nicht unmittelbar, da die Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten gilt. Relevant wird sie, sobald Ihre Verpackungen oder Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden und Kunden Nachweise verlangen. Kroatien ist EU-Mitglied, dort gilt sie direkt.

Ab wann gilt die PPWR?

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt ab dem 12. August 2026. Mehrere Anforderungen an Transportverpackungen, etwa Mehrwegquoten und Grenzen für Leerraum, greifen frühestens ab 2030.

Genügt eine Lieferantenerklärung für die PPWR-Konformität?

Nicht automatisch. Eine Erklärung für einen einzelnen Werkstoff ersetzt keine Konformitätserklärung für die zusammengesetzte Verpackung. Die Unterlagen müssen für die Verpackung so betrachtet werden, wie sie tatsächlich eingesetzt wird.

Sprechen wir über Ihre Verpackungen

Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage: Materialien, Dokumentation oder eine Anfrage Ihres EU-Kunden. Wir antworten mit konkreten nächsten Schritten.

Kontakt aufnehmen